Netzzugang / Netznutzung
Der Transport elektrischer Energie von A nach B erfolgt durch die Netzbetreiber. Netznutzer ist demnach der, der diesen Transport beauftragt. Die Grundsätze der Netznutzung und des Betriebs von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gesetzlich geregelt. Zum Zwecke der Netznutzung gewähren wir jedem, der das Netz zur Einspeisung oder Ausspeisung von elektrischer Energie nutzen möchte, wie vom Gesetzgeber vorgesehen Zugang.
§ 20 Abs. 1 a EnWG legt die Grundsätze hinsichtlich des Zugangs zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen fest. Danach haben wahlweise die Letztverbraucher einen Netznutzungsvertrag mit der SWW oder die den Letztverbraucher beliefernden Lieferanten einen Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen.
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