Gasnetz
Der Gasmarkt in Deutschland ist grundsätzlich für jedermann offen. Der Kunde ist in der Wahl seines Gaslieferers frei. Es besteht eine gesetzlich geregelte Durchleitungspflicht, das heißt, die Eigentümer der Gasnetze gewähren den Zugang aller Transportkunden (Lieferanten) zu den an ihr Netz angeschlossenen Kunden. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird der Netzbetrieb getrennt von der Gaslieferung betrachtet. Weitere Informationen finden Sie auf den Unterseiten.