Messung

Nach § 9 MessZV ist die Messung Aufgabe des Netzbetreibers. Dabei umfasst die Messung das Auslesen der Mess- und Steuereinrichtung sowie die Weitergabe der entsprechenden Daten an den Berechtigten.
Die Bedingungen für Messdienstleister basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17. Oktober 2008. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die Stadtwerke Weißwasser GmbH veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie die Anlagen für die Messung.