Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnehmer ist derjenige, der mit seiner elektrischen Anlage unmittelbar an das Verteilnetz angeschlossen ist. Dabei kann es sich um den Anschluss eines Wohnhauses oder auch eines Unternehmens handeln. Der Anschlussnehmer stellt die mit dem Verteilnetz verbundene Anlage zur Nutzung bereit.
Der Anschlussnutzer verwendet diese Anlage zum Bezug von Elektrische Energie oder auch zur Einspeisung von Energie aus einer Eigenerzeugungsanlage.
Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können identisch sein, in der Regel ist dies z.B. bei Haus- und Grundstückseigentümern. Der Mieter eines Hauses ist jedoch nur Anschlussnutzer. In diesen Fällen ist ein gesonderter Anschlussnutzungsvertrag zu schließen.
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