Installateurverzeichnis

Entsprechend § 13 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Gasinstallationen und -anlagen nur durch den Netzbetreiber selbst oder ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes Installations-unternehmen errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt nach den Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 i.d.F. vom 01.03.2007

Unter folgendem Link finden Sie alle eingetragenen Installationsunternehmen:

Gasinstallateursuche 

Bei diesem Service werden wir unterstützt durch die Webseite www.nbb-netzgesellschaft.de