Netzzugang / Netznutzung
Der Transport von Gas von A nach B erfolgt durch die Netzbetreiber. Netznutzer ist demnach der, der diesen Transport des Gas beauftragt. Die Grundsätze des Betriebs von Gasversorgungsnetzen sind gesetzlich geregelt. Zum Zwecke der Netznutzung gewähren wir jedem, der das Netz zur Einspeisung oder Ausspeisung von Gas nutzen möchte, einen diskriminierungsfreien Zugang.
§ 20 Abs. 1 a EnWG legt die Grundsätze hinsichtlich des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen fest. Danach haben wahlweise die Letztverbraucher einen Netznutzungsvertrag mit der SWW oder die den Letztverbraucher beliefernden Lieferanten einen Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen.
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