Biogaseinspeisung

In den letzten Jahren gewinnt die Erzeugung von Biogas immer mehr an Bedeutung. Biogas kann einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2- Emissionen leisten. Dabei verstromen bestehende Biogasanlagen das produzierte Biogas in der Regel vor Ort in Blockheizkraftwerken (BHKW).
Doch auch die Einspeisung in ein Gasnetz ist möglich. Dazu muss das Biogas entsprechend konditioniert werden, damit es den Anforderungen an die Gasbeschaffenheit erfüllt.
Die Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV regelt die Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas in Erdgasnetze.
Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG und der Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV.
Der Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Weißwasser GmbH erfolgt über folgende Schritte:

Netzanschlussbegehren des Anschlussnehmers
Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, prüfen wir die Vollständigkeit. Spätestens zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussantrages erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit den notwendigen Informationen über die erforderlichen Prüfungen und die Kosten dieser Prüfung.

Prüfung des Netzanschlussbegehrens durch den Netzbetreiber
Sobald Sie uns mit der Netzverträglichkeitsprüfung beauftragt haben, werden wir nach Zahlung eines Kostenvorschuss iHv. 25 Prozent der Gesamtkosten mit der Prüfung beginnen. Das Ergebnis der Prüfungen wird Ihnen spätestens drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung mitgeteilt.

Abschluss eines Netzanschlussvertrages
Schnellstmöglich unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Netznutzungsvertrages.

Errichtung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses
Nach Abschluss eines gesonderten Einspeisevertrages und der Fertigstellungsanzeige, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen.