Mahn-/Sperrprozess
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.
Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie unter:
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen im angemessenen Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Mit der Vorauszahlungsvereinbarung kann der Kunde gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV/GasGVV, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats, sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.
Gern können Sie sich mit uns unter der Rufnummer 03576 266 234 oder per E-Mail an fm-service@stadtwerke-weisswasser.de in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.