Wichtige Kundeninformation
Um Endverbraucher zu entlasten, wird die EEG-Umlage reduziert, und zwar bereits zum 1. Juli 2022. Die EEG-Umlage, mit der Stromverbraucher den Ausbau von erneuerbaren Energien finanziell mittragen, beträgt derzeit 3,723 Cent/Kilowattstunde. Diese wird dann auf 0,00 Cent/Kilowattstunde reduziert und vollständig an den Kunden weitergegeben.
Durch den Wegfall der staatlichen Umlage verändern sich ab 1. Juli 2022 Bestandteile Ihres Verbrauchspreises. Die Umstellung des Verbrauchspreises erfolgt automatisch. In Ihrer Jahresabrechnung wird die zeitanteilige Berechnung des Verbrauchspreises entsprechend transparent ausgewiesen: Für den Zeitraum bis 30. Juni 2022 inkl. EEG-Umlage, für den Zeitraum ab 1. Juli 2022 ohne EEG-Umlage.
Darüber hinaus kam es zum 1. Juni 2022 zu einer Preisanpassung für die Medien Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung.
Es ist keine Zählerstandsmeldung in diesen Fällen erforderlich, weil das Abrechnungssystem den Zählerstand zum entsprechenden Stichtag (1. Juni 2022 sowie bei Strom zusätzlich 1. Juli 2022) automatisch auf Basis der nächstfolgenden Ablesung ermittelt. Dieser Zählerstand ist in der nächsten Rechnung dann für den Kunden zu sehen.
Sollten Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mitteilen, ist dies online über die Homepage der SWW oder im Webportal möglich. Ihre Abschläge können Sie darüber hinaus ganz bequem ebenfalls über das Webportal anpassen.