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Neue Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung

Infos zu EnSikuMaV

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Verbesserung der Situation. Sie geht vielmehr davon aus, dass weitere Reduzierungen der Liefermengen drohen.

Es ist unklar, ob in Zukunft die Importmengen auf das Niveau der Vorjahre erhöht werden oder ob Einsparpotentiale im Verbrauch und Erhöhungen der Importkapazitäten ausreichen. Dies gilt umso mehr, als Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und Erdgas als politisches Druckmittel einsetzt. Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen im Gegenteil noch weiter gedrosselt werden.

Die aktuelle Lage der Gasversorgung hat damit bereits das Stadium überschritten, in dem lediglich die Voraussetzungen für Vorsorgemaßnahmen gegeben sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bereits am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1938 in Verbindung mit dem Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2019 ausgerufen.

Dennoch sind zusätzlich kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus. Energiespartipps finden Sie auf unserer Website www.stadtwerke-weisswasser.de oder auch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

Gemäß § 9 Abs. 1 der EnSikuMaV informieren wir Sie hiermit über die Auswirkungen von Energiepreissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale. Die nachfolgenden Angaben dienen nur zur Orientierung in Bezug auf die allgemeinen Preisentwicklungen. Ihre tatsächlichen Verbräuche und Kosten können hiervon erheblich abweichen.

Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt. Zudem legt er, so die Begründung der Verordnung, einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugrunde. Aus diesen Vorgaben stellen wir Ihnen Informationen zu möglichen Kosteneinsparungsszenarien zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Gas-Grundversorgertarif für das Netzgebiet Stadtwerke Weißwasser GmbH für die Berechnungen zugrunde gelegt wurde.

Bei Fragen besuchen Sie gern unser Kundenbüro in Weißwasser in der Straße des Friedens 13-19. Sie erreichen uns auch unter 03576 266 234 oder per E-Mail kundenbetreuung@stadtwerke-weisswasser.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke Weißwasser GmbH